Verborgene Potenziale in der Lohnabrechnung heben

Die heutige Steuerberatung besteht nicht nur in der Bearbeitung von vergangenem Zahlenmaterial (Steuererklärungen und Jahresabschlüsse der Vorjahre), sondern kann neben einer zukünftigen Erbregelung auch diverse verborgene Potenziale in der Lohnabrechnung heben. Diese können sich sowohl positiv für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber auswirken. Neben den allseits bereits bekannten Nettolohn-Optimierungen, wie zum Beispiel Tankgutscheinen, Fahrtkostenzuschüssen, Jobtickets, Kindergartenzuschüssen und Internetpauschalen, können diese in einem sinnvollen Einsatz von Zeitwertkonten bestehen.

So lassen sich unter anderem Vorteile in Bezug auf die Gestaltung der Krankenversicherungsgrenze, von Unterhaltszahlungen, Entlassungsabfindungen, längeren Auslandsaufenthalten und den Einstieg in den Ruhestand erzielen. Insbesondere die Gestaltung des Renteneintritts kann nach Absprache von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl vorgezogen, als auch nach hinten verlagert werden.

Bei den heutigen Zeitwertkonten handelt es sich nicht nur um „interne Zeitgutschriften“ bei seinem Arbeitgeber, sondern durch das „FlexiGesetz II“ wurden Modifizierungen vorgenommen, so dass die Mehrarbeitszeiten in einen Euro-Wert umgerechnet werden. Diese erarbeiteten Bruttobeträge werden auf ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto bei einem arbeitgeberunabhängigen Treuhänder eingezahlt. Der Arbeitnehmer hat damit die Sicherheit auch im Falle eines Arbeitgeberwechsels auf seine Wertguthaben zugreifen zu können. In der Regel werden diese Wertguthaben für den vorgezogenen Ruhestand, eine Auszeit (Sabbatical) oder die Freistellung für Weiterbildung verwendet. Sie können aber auch für so genannte Störfälle (Invalidität, wirtschaftliche Notlage etc.) in Anspruch genommen werden. Die Arbeitnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, über das Internet ihr Zeitwertkonto einzusehen.

Hier schließt sich wiederum der Kreis der modernen Lohnabrechnung, die heutzutage nicht mehr in Papierform dem Arbeitnehmer ausgehändigt wird, sondern wie bei einer Lohn-und Gehaltsabrechnung über die Programme der DATEV eG möglich, erhält der Arbeitnehmer eine SMS-Benachrichtigung und kann über ein gesichertes Arbeitnehmerportal jederzeit in seine zurückliegenden Lohnabrechnungen Einsicht nehmen.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mario Renneberg ist Steuerberater und Geschäftsführer der HSP STEUER Göttingen GmbH Steuerberatungsgesellschaft.

Erschienen im Göttinger WirtschaftsDienst 12/2015.


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