Ausgleichsabgabe: Betriebe müssen Stellen melden

HANNOVER / GÖTTINGEN Zahlreiche Betriebe im Bezirk der Agentur für Arbeit Göttingen erhielten zum Jahreswechsel Post von der Bundesagentur. Anlass ist die jährliche Überprüfung zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen, die für Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten gilt. Bis zum 31. März haben Arbeitgeber noch die Gelegenheit, ihrer Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertenrecht nachzukommen.

Betroffen von der Anzeigepflicht sind alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Göttingen, die im Jahr 2012 jahresdurchschnittlich monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügt haben. Gesetzlich sind Betriebe ab dieser Größenordnung verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die diese im Sozialgesetzbuch IX verankerte Vorgabe nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe entrichten. 2012 wurde die Ausgleichsabgabe erhöht und beträgt für das Anzeigejahr 2012 je nicht besetzten Pflichtplatz bis zu 290,00 Euro monatlich.

 

„Menschen mit Handicap haben Fähigkeiten, die zur Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs einbezogen werden müssen. Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Arbeitnehmer oder eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin einstellen, reduzieren nicht nur ihre Ausgleichsabgabe, sondern gewinnen motivierte, oftmals gut ausgebildete und loyale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Erfolg des Betriebes beitragen“, so Klaus-Dieter Gläser, Vorsitzender der Geschäftsführung in der Göttinger Agentur.

 

Erschienen im Göttinger WirtschaftsDienst am 7. März 2013.

Autor: Redaktion

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